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Mehr Geld für die Pflege
Wichtige Neuerungen zum Pflegegeld im Nationalrat beschlossen!
Als notwendiger Schritt in Richtung Verwaltungsreform, einer kundenfreundlichen Neuregelung der Pflegegeld-Administration sowie der Finanzierung, der Sicherung und eines bedarfsgerechten Aus- und Aufbaus des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege wurden am 8. Juli 2011 im Nationalrat das Pflegegeldreformgesetz 2012 und das Pflegefondsgesetz beschlossen.
Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wird die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen und damit das Pflegegeld beim Bund konzentriert.
Durch diese Kompetenzbereinigung werden rund 74.000 Bezieher/innen eines Landespflegegeldes in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter übernommen.
Für die Übertragung der Zuständigkeiten für Anspruchsberechtigte nach den Landespflegegeldgesetzen von den Ländern auf den Bund ist neben den entsprechenden legistischen Maßnahmen im Bundespflegegeldgesetz und den Landespflegegeldgesetzen auch eine Änderung der verfassungsrechtlichen Grundlage erforderlich. Im Bundes-Verfassungsgesetz wird der neue Kompetenztatbestand „Pflegegeldwesen" verankern.
Verwaltungseinsparungen sowohl bei den Ländern als auch den Gemeinden sind zu erwarten.
Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wird zudem eine weitere Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger im Bereich des Bundespflegegeldgesetzes durch Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung des Bundespflegegeldgesetzes im Bereich der:
- Landeslehrer/innen
- land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer/innen
- Österreichischen Post AG
- Telekom Austria AG
- Österreichischen Postbus AG und
- des Verfassungsgerichtshofes auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sowie
- im Bereich des Opferfürsorgegesetzes auf die Pensionsversicherungsanstalt
erfolgen.
Somit wird insgesamt eine deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger von mehr als 280 Landesträgern und 23 Bundesträgern auf 7 Träger stattfinden.
Durch diese Maßnahmen wird eine einfachere und effizientere Struktur im Bereich der Pflegegeldentscheidungsträger geschaffen. Überdies ist dadurch auch eine Beschleunigung der Pflegegeldverfahren zu erwarten.
Das Pflegegeldreformgesetz 2012 wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2012 in Kraft treten.
Es wird ein Verwaltungsfonds eingerichtet, der die Bezeichnung "Pflegefonds" tragen soll. Er besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Pflegefonds wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen verwaltet.
Der Fonds soll Zweckzuschüsse im Ausmaß von insgesamt 685 Mio. € an die Länder zur teilweisen Abdeckung des Aufwands für die Sicherung sowie den bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2014 gewähren, und zwar für das Jahr 2011 im Ausmaß von 100 Mio. €, für das Jahr 2012 im Ausmaß von 150 Mio. €, für das Jahr 2013 im Ausmaß von 200 Mio. € und für das Jahr 2014 im Ausmaß von 235 Mio. €.
Die Mittel werden mittels eines Vorwegabzuges aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008 zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den Ländern aufgebracht.
Die Verteilung der Zweckzuschussmittel auf die Bundesländer erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel gemäß dem Finanzausgleichsgesetz 2008.
Die Gemeinden sind dabei mit Mitteln entsprechend dem Verhältnis zu ihren tatsächlich getragenen und nachgewiesenen Nettoaufwendungen für Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege je Kalenderjahr zu beteilen.
Die Auszahlung der Zweckzuschussmittel erfolgt in zwei Teilen, jeweils im Mai und November eines jeden Jahres; für das Jahr 2011 erfolgt die Auszahlung gesamt im November 2011.
Unterstützt werden Sicherungs-, Aus- und Aufbaumaßnahmen in den Bereichen mobile, teilstationäre und stationäre Betreuungs- und Pflegedienste, Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen, alternative Wohnformen sowie Case- und Caremanagement.
Es wurden einheitliche Leistungsdefinitionen der genannten Betreuungs- und Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege im Einvernehmen mit den Ländern sowie mit dem Gemeinde- und Städtebund verankert.
Eine adäquate österreichweite Pflegedienstleistungsdatenbank soll mit Wirkung ab Mitte 2012 von der Statistik Österreich eingerichtet und geführt werden.
Das Pflegefondsgesetz ist am 30. Juli 2011 in Kraft getreten.
Downloads:
-
WIFO Studie zum Thema Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge
Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge (PDF, 472 KB)
-
WIFO Studie zum Thema alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge
Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge (PDF, 543 KB)
-
Österr. Pflegevorsorgebericht 2010 (PDF, 1305 KB)




