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Home Konsumentenschutz Produktsicherheit

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Produktsicherheit

Das Produktsicherheitsgesetz, das vom BMASK vollzogen wird, verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen bzw. nötigenfalls Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen - also z.B. ein Produkt vom Markt zurückzunehmen.

Die zuständigen Behörden können - falls erforderlich - Unternehmen auch zu geeigneten Maßnahmen verpflichten. Im Extremfall kann sogar ein Rückruf von den VerbraucherInnen und die Vernichtung eines Produktpostens angeordnet werden.

Maßnahmen gegen gefährliche Produkte werden EU-weit über das RAPEX-Verfahren ausgetauscht. Im Jahr 2010 wurden von der Europäischen Kommission rund 2000 RAPEX-Meldungen verlautbart.

In diesem Bereich finden Sie einen Überblick über wichtige Produktrückrufe in Österreich mit einem ergänzenden Link zur RAPEX-Datenbank der Europäischen Kommission.