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Produktsicherheit
Das Produktsicherheitsgesetz, das vom BMASK vollzogen wird, verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen bzw. nötigenfalls Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen - also z.B. ein Produkt vom Markt zurückzunehmen.
Die zuständigen Behörden können - falls erforderlich - Unternehmen auch zu geeigneten Maßnahmen verpflichten. Im Extremfall kann sogar ein Rückruf von den VerbraucherInnen und die Vernichtung eines Produktpostens angeordnet werden.
Maßnahmen gegen gefährliche Produkte werden EU-weit über das RAPEX-Verfahren ausgetauscht. Im Jahr 2010 wurden von der Europäischen Kommission rund 2000 RAPEX-Meldungen verlautbart.
In diesem Bereich finden Sie einen Überblick über wichtige Produktrückrufe in Österreich mit einem ergänzenden Link zur RAPEX-Datenbank der Europäischen Kommission.
Liste der Artikel zum ausgewählten Thema
- Rückrufe und Warnungen ab 1. Oktober 2011
- Melden Sie gefährliche Produkte
- Rückrufe und Warnungen - bis 30.9.2011
- RAPEX
- Tätowierfarben - RAPEX-Meldungen
- Prävention von Fensterstürzen von Kindern
- KFZ-Rückrufe
- Produktsicherheitsgesetz 2004 & Verordnungen
- Emissionen von Mobiltelefonen und Basisstationen - SAR-Werte und Senderkataster
- Normen - Konformitätsvermutung
- Produktsicherheit in der EU
- Warmsprudelwannen (Whirlwannen)
- Leitlinien der Europäischen Kommission
- Regelungen zu Dimethylfumarat
- Produktsicherheitsbeirat
- Einweg-Säcke für Babywindeln - Erstickungsgefahr
- Kinderlaufhilfen
- Produktsicherheits-Meldungen durch Unternehmen
- Feuerzeuge
- Kordeln und Zugschnüre
- Unfalldatenbank
- Studien zur Produktsicherheit




