• Schriftgröße
  • Schrift rauf
  • Schrift normal
  • Schrift runter
  • Kontrast
  • Kontrast Schwarz auf Gelb
  • Kontrast normal
  • Kontrast Blau auf Weiss

Hauptmenü

Sie sind Hier:
Home Das Ministerium Etappenplan 'Barrierefreier Zugang'

Inhalt

Etappenpläne des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Bundessozialämter

Präambel

Eines der wichtigsten behindertenpolitischen Ziele ist die Verwirklichung der Gleichstellung, also der Chancengleichheit und Gleichberechtigung behinderter mit nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Im Regierungsübereinkommen für die XXIII. Gesetzesperiode wurde in mehreren Punkten die Wichtigkeit, „Barrieren in Gesetzen und Köpfen abzubauen" dokumentiert und gefordert.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ist mit 1.1.2006 in Kraft getreten und verpflichtet im § 8 Abs. 2 den Bund , geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen und nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen sowie dessen etappenweise Umsetzung vorzusehen („Etappenplan").

Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderung ermöglicht werden.

Verlauf

Seit April 2006 wurde für das Amtsgebäude Stubenring 1, 1010 Wien (der Zentralleitung des BMASK) unter der Federführung des BMWFJ eine Vielzahl von Nutzer- und Koordinationssitzungen abgehalten. In diesen Arbeitssitzungen wurden die wichtigsten Prozessschritte für die Adaptierungen des Hauses dargestellt sowie die Objektverantwortlichkeit für das von 4 Ressorts genutzte Gebäude festgelegt. Im Fall des gesamten Objektes Stubenring 1 ist dies das BMWFJ.

Bisherige Ergebnisse

Auf Basis einer im Etappenplan dargestellten Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsumfanges wurden die notwendigen Maßnahmen und Möglichkeiten von ausführungsbezogenen Leistungen zur etappenweisen Umsetzung der baulichen Maßnahmen für die barrierefreie Erschließung unter Berücksichtigung von etwaigen Brandschutz- und Fluchtwegemaßnahmen im Amtsgebäude Stubenring 1 aufgezeigt.

Bei bestehenden Bauten - und somit auch in diesem Gebäude - sollen bis 31. Dezember 2015 alle möglichen Adaptierungen und Maßnahmen soweit vorgenommen werden, um die baulichen Barrieren zu beseitigen. Die bereits in den jeweiligen Perioden umgesetzten Maßnahmen sind ebenfalls im Kommentar des Etappenplanes beschrieben.

Ziel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist es, diesen Etappenplan und die damit verbundene Barrierefreiheit im Hause Stubenring 1, Favoritenstraße 7 (Standort der Sektion VII - Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat) sowie in allen Bundessozialämtern weiter zu gestalten, zu präzisieren und so zu einem weitgehend akzeptierten Qualitätsstandard zu gelangen.

Darüber hinaus stellt das BMASK sicher, dass jedem behinderten Menschen eine persönliche Abholung bei den Portieren des Hauses Stubenring 1 ermöglicht wird.

Um allen behinderten und nichtbehinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich über die Fortschritte sowie die Inhalte der Etappenpläne des Hauses Stubenring, Favoritenstraße 7 bzw. der Bundessozialämter umfassend informieren zu können, gibt es Informationen unter folgenden Links:

Anbei finden Sie den Etappenplan des Standortes Favoritenstraße 7 (Sektion VII - Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat)