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Amtssignatur - Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Bildmarke - Amtssignatur des BMASK




