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15.07.2010:

Hundstorfer: Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping sichert fairen Wettbewerb

"Mit dem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping fördern wir den fairen Wettbewerb zu österreichischen Bedingungen. Wir sind für die Dienstleistungsfreiheit und sagen auch Ja zu ausländischen Anbietern, die sich an die österreichischen Bestimmungen und an das österreichische Lohnniveau halten. Wir sagen aber Nein zu jenen, die sich nicht daran halten wollen und haben daher nun Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes ausgearbeitet. Wir wollen mit dem Gesetz nicht den österreichischen Arbeitsmarkt abschotten, sondern ihn vor unlauterem Wettbewerb schützen. Erstmals werden dadurch Lohnkontrollen mit behördlichen Sanktionen geschaffen", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Donnerstag.

Das baldige Ende der Übergangsfristen (30. 4. 2011 bzw 31. 12. 2013) bedeutet insbesondere die Öffnung des Marktes für ausländische Anbieter in sensiblen Sektoren, wie dem Baubereich. Die Verlockung für ausländische Anbieter, in Österreich Aufträge durch niedrige (auf dem Niveau des Herkunftslandes) kalkulierte Arbeitskosten abzuwickeln, ist groß. Nach Berechnungen des BMASK entsteht der österreichischen Volkswirtschaft durch Lohn- und Sozialdumping jährlich ein Schaden von ca. 240 Mio. Euro. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden entsprechend wirksame und zielführende Maßnahmen gesetzt, wie etwa die Kontrolle des Mindestentgelts und die Sanktionierung der Unterentlohnung durch den Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe. Die Verwaltungsstrafe kann € 5.000 bis € 50.000 betragen, im Wiederholungsfall € 10.000 bis € 100.000. Handelt es sich um entsandte ArbeitnehmerInnen ist weiter die KIAB als Kontrollbehörde vorgesehen. Diese sammelt nun Daten und Unterlagen, das WGKK-Dienstleistungszentrum führt eine Lohnberechnung durch und erstattet bei allfälliger Unterentlohnung Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Handelt es sich um inländische ArbeitnehmerInnen kontrolliert der Krankenversicherungsträger und erstattet im Fall von Unterentlohnung ebenfalls Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

"Mit diesem Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping behindern wir nicht den Wettbewerb. Dieses Gesetz stellt auch einen Schutz für österreichische KMUs dar. Sie wären besonders durch Lohndumping ausländischer Firmen bedroht. Der Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes und der mittelständischen und kleinen Gewerbetreibenden vor unlauteren Wettbewerb ist in meinen Augen keine überbordende Bürokratie, sondern eine sinnvolle Maßnahme für unser Land. Ein bloßes Lippenbekenntnis wie von manchen Wirtschaftsvertretern, gegen Lohn- und Sozialdumping zu sein, ist für mich zu wenig", bekräftigt Hundstorfer.

Der Entwurf wurde am 14.7.2010 zur Begutachtung versendet. Die Kontrollmaßnahmen sollen sofort mit dem Auslaufen der Übergangsfrist mit 30.4.2011 wirksam sein. In Summe kann durch die neuen Maßnahmen gegen Lohn-und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Schaden von rd. 445 Mio. Euro vermieden werden.


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