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03.06.2010:

Hundstorfer: Verbesserungen beim Privatkonkurs notwendig

5. Konsumentenpolitisches Forum tagte in Wien

Im Rahmen des im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz abgehaltenen "Konsumentenpolitische Forums 2010" hat Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer auf die besondere Verantwortung der Politik bei Verschuldungsproblemen von Privatpersonen hingewiesen: "Immer dann, wenn sich für KonsumentInnen die finanzielle Überlebensfrage stellt, ist auch die Konsumentenpolitik besonders gefordert. Hundstorfer erinnerte an die Festlegungen im Regierungsübereinkommen, wo Maßnahmen zur Verbesserung des Privatkonkurses festgeschrieben sind. "Die aktuelle Überarbeitung des Insolvenzrechtes kann nicht nur für Unternehmen, sondern muss auch für privat überschuldete Menschen Verbesserungen vorsehen. Zu viele Personen, die unverschuldet in Folge von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse in die Zahlungsunfähigkeit gelangt sind, bekommen mit dem derzeitigen Privatkonkursrecht nicht die Chance, neu anzufangen", sagte Hundstorfer. *****

Im Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der VerbraucherInnen wurden beim konsumentenpolitischen Forum auch lange Vertragsbindungen, zum Beispiel bei Telekommunikationsverträgen oder Zeitschriftenabonnements, bei zugleich immer mehr Anforderungen an die Flexibilität der Menschen, diskutiert und kritisch hinterfragt. Die lange Vertragsbindung verhindert, dass KonsumentInnen auf Änderungen der Lebensverhältnisse (Jobwechsel oder -verlust, Trennungen etc..) durch notwendige Anpassung ihres Konsumverhaltens reagieren können.

Die TeilnehmerInnen des konsumentenpolitischen Forums urgierten darüber hinaus einen effektiven Rechtsrahmen für die Anlageberaterberufe. Dieser kann sich nicht in einer Pflicht an die Berater zur Übergabe vorformulierter Beratungsprotokolle erschöpfen. Zu viele fachspezifische Informationen können von KonsumentInnen oft gar nicht aufgenommen werden. Die Haftung für mangelnde fachliche Beratungsleistung kann/soll nicht durch Beratungsprotokolle auf die KonsumentInnen überwälzt werden.

Handlungsbedarf bei Gruppenklagen

Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei gesetzlichen Regelungen zur Gruppenklage. Die laufenden Entschädigungsprozesse von Tausenden von privaten AnlegerInnen, die durch Fehlinformationen zum Teil schlimmste Verluste erlitten haben, belegen dies dramatisch: Es kann nicht sein, dass Menschen, die von großen, manchmal Existenz bedrohenden Geldverlusten betroffen sind, in Österreich schon ein Jahr und mehr warten müssen, bis allein über die Zulässigkeit einer Gruppenklage befunden wird. Massenverfahren - nicht zuletzt im Sinne der Effizienz und Ressourcenschonung auch der Gerichte - brauchen einen Rahmen, der einen raschen und leistbaren Zugang zum Recht sicherstellt.

Auch die im Regierungsprogramm verankerte zivilrechtliche Sanktion bei Cold Calling muss dringend umgesetzt werden. Unerbetene Werbeanrufe können sonst weiterhin allzu leicht für unseriöse Geschäfte, nicht zuletzt auch für den Anlegerbetrug genützt werden. Einig waren sich die TeilnehmerInnen des Konsumentenpolitischen Forums, dass auch die präventive Arbeit zur Verhinderung finanzieller Probleme massiv zu forcieren ist. Finanzbildung muss möglichst rasch in den Schulen einen entsprechenden Stellenwert bekommen.

Positiv bewertet wurde der Branchenkodex zur Preisauszeichnung, der bis September 2010 in Österreichs Geschäften für einen wesentlich leichter lesbaren Grundpreis sorgen soll. Dringend erwartet wird auch der in Verhandlungen mit dem Verkehrs- und Konsumentenschutzministerium von der Telekommunikationsbranche zugesagte Branchenkodex zur Lösung der akuten Probleme überhöhter Telefonrechnungen bei der der Nutzung mobiler Datendienste. Genügt dieser Codex nicht, ist der Gesetzgeber gefordert. Mit mehr Mut zu klaren gesetzlichen Regelungen, die sehr oft nicht nur den KonsumentInnen, sondern auch der seriösen Wirtschaft dienen, hätte man in Österreich viele Verbraucherprobleme schon lange nicht mehr, so der Tenor in den Beratungen des Konsumentenpolitischen Forums 2010.

Dem Konsumentenpolitischen Forum gehören neben den klassischen Konsumentenorganisationen Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation auch Organisationen wie der Internet-Ombudsmann, Jugendanwaltschaften, das Europäische Verbraucherzentrum im VKI, die Regulierungsbehörden für Telekommunikation und Energie, der Dachverband der Schulendberatungen, die Mietervereinigung, ARGE Daten, Patientenanwaltschaften oder Autofahrerclubs an. Das Konsumentenpolitische Forum tritt einmal jährlich unter Leitung des zur Koordinierung der Konsumentenpolitik zuständigen Konsumentenschutzministers zusammen.

Rückfragehinweis:
   Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) 
   Mag.a Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
   Tel.: (01) 71100-2247
   www.bmask.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0029 2010-06-03/11:00


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