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19.05.2010:

Hundstorfer: Schärfere Regelungen bei unerbetenen Werbeanrufen dringend notwendig

Konsumentenschutzministerium tritt für neue gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der VerbraucherInnen ein

Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer sieht hinsichtlich des Problems des sogenannten "Cold Callings" dringenden gesetzlichen Regelungsbedarf. "Die Ergebnisse der KonsumentInnenumfrage, die mein Ressort im Rahmen des Fraud Prevention Month durchgeführt hat, sind erschütternd. Nach wie vor werden außerordentlich viele Menschen unerwünscht angerufen. Diese Zahlen bestärken mich in meiner Forderung, das Regierungsprogramm, welches eine wirksamere Regelung, die KonsumentInnen vor solchen Vertragsfallen schützt vorsieht,möglichst rasch umzusetzen. Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein", fordert Konsumentenschutzminister Hundstorfer heute Mittwoch in einer Aussendung.

Über 900 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich im Zeitraum zwischen 1. und 12. März bei der Konsumentenschutzhotline des BMASK gemeldet und den Expertinnen und Experten des Ressorts ihre Erfahrungen mit unerbetenen Werbeanrufen mitgeteilt. Im Fokus der Anrufer und Anruferinnen standen vor allem Firmen, die Gewinnversprechungen oder Glücksspiele (z.B. Lotto- und Totogemeinschaften) anbieten, aber auch Telefongesellschaften, die diesen Vertriebsweg nutzen. Genannt wird meist nur der Firmenname, wichtige Informationen wie die Anschrift, Telefonnummer oder der Sitz des Unternehmens werden den VerbraucherInnen meist vorenthalten. Nur die Hälfte der angerufenen Personen wurde über die Dauer der Bindung eines möglichen Vertrages informiert. 88% der Befragten gaben an, nie über ein Rücktrittsrecht aufgeklärt worden zu sein. Besonders begehrlich sind Telefonkeiler auf Daten - meist Name und Anschrift - der Angerufenen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes besonders besorgniserregend ist der Umstand, dass über die Hälfte aller KonsumentInnen am Telefon nach ihren Kontodaten befragt werden und viele von ihnen sie auch bekannt geben.

"Zwar sind unerbetene Telefonanrufe bereits nach Telekommunikationsrecht untersagt. Dies schützt allerdings nicht den Verbraucher vor nachteiligen Vertragsabschlüssen mit Telefonkeilern. Das Konsumentenschutzministerium strebt daher eine zivilrechtliche Lösung im Konsumentenschutzgesetz an wie dies bereits im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist. Die Gespräche mit dem Koalitionspartner laufen bereits. Wesentlich ist außerdem, dass Anrufer aus der Anonymität heraustreten und damit verfolgbar werden. Ich fordere daher ein Verbot der Unterdrückung der Rufnummer. Überdies wäre es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Einwilligung für Anrufe zu Werbezwecken in Hinkunft bewusst geben und diese nicht irgendwo im Kleingedruckten versteckt wird. Dabei hoffe ich auf die tatkräftige Unterstützung meiner RegierungskollegInnen", so Hundstorfer abschließend.

Der Endbericht zu Cold Calling ist auf www.bmask.gv.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
   Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) 
   Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
   Tel.: (01) 71100-2246
   www.bmask.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0200 2010-05-19/12:35


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