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23.04.2010:

Sozialminister Hundstorfer unterzeichnete Abkommen mit UNO und UNIDO

Sozialminister Rudolf Hundstorfer unterzeichnete am 23.4. mit dem Generaldirektor des Büros der Vereinten Nationen in Wien, Antonio Maria Costa und dem Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) in Wien, Kandeh K. Yumkella ein Abkommen über soziale Sicherheit. "Die beiden Abkommen über die soziale Sicherheit stellen eine Modernisierung der bestehenden Abkommen im internationalen Bereich dar", erläuterte Hundstorfer.

Diese Abkommen über soziale Sicherheit regeln zweierlei:

- den Beitritt der Angestellten der beiden Organisationen zur österreichischen Sozialversicherung - die Übertragung der Anwartschaften aus der österreichischen Pensionsversicherung bei Aufnahme in den Pensionsfonds der Vereinten Nationen (bzw. umgekehrt bei Ausscheiden aus diesem Pensionsfonds)

Wesentliche Neuerung

Die wesentliche Neuerung bei diesen Abkommen ist, dass sich die Bediensteten nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst bei einer dieser beiden internationalen Organisationen in die österreichische Pensionsversicherung wieder einkaufen können. Dies geht nunmehr nur noch zu einem nahezu an den aktuellen Beitragssatz in der Pensionsversicherung (22,8 Prozent) orientierten Satz von 20,25 Prozent des Letztgehalts.

Zur Sicherstellung eines friktionslosen Überganges können aber Personen, die innerhalb von 5 Jahren nach dem In-Kraft-Treten des Abkommens eine Überweisung beantragen, noch vom günstigeren alten Prozentsatz Gebrauch machen. Damit diese beiden Abkommen über die soziale Sicherheit wirksam werden können, fehlt nun noch die innerstaatliche parlamentarische Genehmigung. (Schluss)

Rückfragehinweis:
   Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) 
   Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
   Tel.: (01) 71100-2246
   www.bmask.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0213 2010-04-23/13:00


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